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Dentaprimo › 03 — Praxiswebsite

Eine Website, auf der man Ihre Leistungen einzeln findet

88 %der gründlich geprüften Praxen fehlt mindestens eine eigene Leistungsseite (1.568 von 1.792) Eigener Website-Crawl in Österreich und Baden-Württemberg, Juli 2026

Die meisten Zahnarzt-Websites sind nicht schlecht gemacht. Sie sind nur so gebaut, dass alles, was die Praxis kann, auf einer einzigen Seite steht — als Liste. Wir haben das bei 2.534 Praxen in Österreich und Baden-Württemberg geprüft: Bei denen, die wir am gründlichsten angesehen haben, fehlt in 88 von 100 Fällen mindestens eine eigene Leistungsseite.

Was wir anders bauen

  • Eine Seite je Leistung, die Sie bewerben wollen — mit Ablauf, Dauer, Voraussetzungen und den Fragen aus dem Beratungsgespräch.
  • Auffindbar für den Ort, in dem Sie sind: Google-Unternehmensprofil, einheitliche Adressangaben, Anfahrt.
  • Schnell auf dem Telefon. Der größte Teil Ihrer Besucher kommt mobil, oft mit Schmerzen und wenig Geduld.
  • Kontakt ohne Hürde. Telefonnummer als Verknüpfung, Terminanfrage in wenigen Feldern, klare Angaben zum Datenschutz.
  • Werberechtlich sauber. Formulierungen nach Heilmittelwerbegesetz, UWG und zahnärztlicher Berufsordnung — keine Superlative, keine Heilversprechen, keine herabsetzenden Vergleiche mit anderen Praxen.

Ihre Inhalte bleiben Ihre

Domain, Texte, Bilder und Zugänge gehören Ihnen, auch wenn die Zusammenarbeit endet. Wir bauen keine Website, aus der man nur mit Verlust wieder herauskommt.

Bevor wir bauen

Bei den meisten Praxen ist ein vollständiger Neubau nicht nötig. Häufig fehlen drei bis fünf Leistungsseiten, und die bestehende Website trägt sie problemlos. Was Ihr Fall ist, sehen wir im Befund — und wir sagen es Ihnen auch dann, wenn die Antwort schlicht „nichts Großes“ lautet.

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Häufige Fragen

Muss ich meine bestehende Website wegwerfen?

Meistens nicht. In vielen Fällen reicht es, fehlende Leistungsseiten zu ergänzen und die Struktur zu ordnen.

Wem gehört die Website am Ende?

Ihnen — Domain, Inhalte und Zugänge. Auch nach Ende der Zusammenarbeit.

Was darf auf einer Zahnarzt-Website in Deutschland stehen?

Sachliche Informationen über Ihre Leistungen, Ihre Ausbildung und Ihre Praxis. Nicht zulässig sind unter anderem anpreisende Superlative, Erfolgsversprechen und herabsetzende Vergleiche. Wir schreiben Texte von vornherein in diesem Rahmen.

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